Eine EU-weite Ausschreibung ist nicht ab einem einzigen festen Betrag erforderlich, sondern ab dem jeweils geltenden EU-Schwellenwert – und der hängt von Auftragsart und Auftraggeber ab. Se...
Wie lang ist die Zuschlagsfrist im offenen Verfahren für Dienstleistungen?
Antwort vom**Eine gesetzlich fest vorgegebene Zuschlagsfrist gibt es im offenen Verfahren für Dienstleistungen nicht; der Auftraggeber legt sie in den Vergabeunterlagen selbst fest. Praktisch entscheidend ist: Dein Angebot bleibt nur bis zum Ablauf dieser Frist bindend.** ([gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de/vgv_2016/BJNR062410016.html)) ## Was das konkret bedeutet Im offenen Verfahren nach der VgV ist die **Angebotsfrist** gesetzlich geregelt, die **Zuschlagsfrist** dagegen nicht als feste Tageszahl. Der Auftraggeber muss sie so bestimmen, dass genug Zeit für Prüfung und Wertung der Angebote bleibt; zugleich darf sie nicht unnötig lang sein. ([gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de/vgv_2016/BJNR062410016.html)) Wichtig ist der Unterschied: **Angebotsfrist** = bis wann du abgeben musst. **Zuschlagsfrist** = bis wann der Auftraggeber den Zuschlag erteilen kann und du an dein Angebot gebunden bist. ([gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de/vgv_2016/VgV.pdf)) ## Typischer Fehler Viele verwechseln die Zuschlagsfrist mit der Angebotsfrist. Das ist vergaberechtlich relevant: **Nach Ablauf der Zuschlagsfrist kann der Auftraggeber nicht einfach wirksam auf Basis des alten Angebots zuschlagen**, wenn keine wirksame Verlängerung der Bindefrist erfolgt ist. Genau deshalb steht die Zuschlagsfrist regelmäßig ausdrücklich in den Vergabeunterlagen oder Bewerbungsbedingungen. ([dsc.bund.de](https://www.dsc.bund.de/DE/Allgemeines/DieBundesnetzagentur/BeschaffungAusschreibungen/VgV.pdf?__blob=publicationFile&v=1)) ## Einordnung für Dienstleistungen Für **Dienstleistungen im Oberschwellenbereich** gilt regelmäßig die VgV. Dort ist also nicht die Verfahrensart „offenes Verfahren“ der Punkt, der die Zuschlagsfrist fest vorgibt, sondern die konkrete Festlegung durch die Vergabestelle. Unterhalb der Schwellenwerte kann je nach Fall ein anderes Regelwerk gelten; dann ist die Antwort nicht automatisch dieselbe. ([bmwk.de](https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Artikel/Wirtschaft/vergabeverfahren.html)) Wenn man es auf einen Satz reduziert: **Die Zuschlagsfrist im offenen Verfahren für Dienstleistungen ist keine starre gesetzliche Frist, sondern eine vom Auftraggeber festzusetzende Bindefrist des Angebots.**