Der Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) regelt in den ersten sechs Paragraphen grundlegende Bestimmungen über die Rechtsfähigkeit, die Geschäftsfähigkeit und die Voraussetzungen für die Wirksamkeit von Rechtsgeschäften. 1. **§ 1 BGB**: Definiert die Rechtsfähigkeit, die mit der Geburt beginnt und mit dem Tod endet. 2. **§ 2 BGB**: Behandelt die Geschäftsfähigkeit, die die Fähigkeit beschreibt, Rechtsgeschäfte selbstständig vorzunehmen. 3. **§ 3 BGB**: Stellt klar, dass Minderjährige unter bestimmten Bedingungen geschäftsfähig sind. 4. **§ 4 BGB**: Regelt die beschränkte Geschäftsfähigkeit von Minderjährigen, die in der Lage sind, Verträge mit eigenen Mitteln abzuschließen. 5. **§ 5 BGB**: Behandelt die Geschäftsunfähigkeit, die bei Personen vorliegt, die nicht in der Lage sind, die Bedeutung ihrer Handlungen zu verstehen. 6. **§ 6 BGB**: Erklärt die Rechtsfolgen der Geschäftsunfähigkeit und die Nichtigkeit der von diesen Personen getätigten Rechtsgeschäfte. Diese Paragraphen bilden die Grundlage für das Verständnis der rechtlichen Handlungsfähigkeit von Personen im deutschen Recht.