Ja, der Grundsatz "Zug-um-Zug" ist ein allgemeiner Rechtsgrundsatz im deutschen Zivilrecht. Er besagt, dass die Leistungspflichten der Vertragsparteien in der Regel gleichzeitig und wechselseitig erfüllt werden müssen. Das bedeutet, dass eine Partei ihre Leistung erst dann erbringen muss, wenn die andere Partei ihre Leistung ebenfalls erbringt. Dieser Grundsatz fördert die Fairness und das Vertrauen zwischen den Vertragsparteien. In bestimmten Fällen kann jedoch auch eine abweichende Regelung getroffen werden, die im Vertrag festgelegt wird.