Müssen Zeugen zum Hauptverhandlungstermin geladen werden, wenn der Angeklagte geständig ist?

Antwort

In der Regel müssen Zeugen auch dann zum Hauptverhandlungstermin geladen werden, wenn der Angeklagte ein Geständnis abgelegt hat. Das Gericht kann jedoch entscheiden, ob die Aussage der Zeugen für den Fall relevant ist oder ob das Geständnis ausreichend ist, um die Schuld des Angeklagten zu beweisen. In vielen Fällen werden Zeugen dennoch gehört, um die Umstände des Geschehens zu klären oder um weitere Beweise zu erbringen.

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