Wie lange habe ich als Gläubiger Zeit, um Feststellungsklage zu erheben, wenn meine Forderung in der Insolvenztabelle bestritten wird?

Antwort

In Deutschland hast du als Gläubiger gemäß § 179 Abs. 1 der Insolvenzordnung (InsO) einen Monat Zeit, um eine Feststellungsklage zu erheben, nachdem du von der Bestreitung deiner Forderung in der Insolvenztabelle durch den Insolvenzverwalter oder einen anderen Gläubiger benachrichtigt wurdest.

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