In Deutschland hast du als Gläubiger gemäß § 179 Abs. 1 der Insolvenzordnung (InsO) einen Monat Zeit, um eine Feststellungsklage zu erheben, nachdem du von der Bestreitung deiner Forderung in der Insolvenztabelle durch den Insolvenzverwalter oder einen anderen Gläubiger benachrichtigt wurdest.