Zählen Samstag und Sonntag bei 14 Tagen mit?

Antwort vom

Ja. Bei einer Frist von **14 Tagen** zählen **Samstag und Sonntag grundsätzlich mit**. Gemeint sind normalerweise **Kalendertage**, nicht nur Werktage. **Ausnahme:** Fällt das **Fristende** auf einen **Samstag, Sonntag oder Feiertag**, endet die Frist meist **erst am nächsten Werktag**.

Kategorie: Recht Tags: Samstag Sonntag Frist

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