Jeder Elternteil kann pro Kind bis zu 3 Jahre Elternzeit nehmen und diese grundsätzlich frei zwischen euch aufteilen – gleichzeitig, nacheinander oder abwechselnd. Entscheidend sind nur die...
Zählen Mitarbeiter in Elternzeit weiterhin als Angestellte der Firma?
Antwort vomJa, Mitarbeiter in Elternzeit zählen weiterhin als Angestellte der Firma. Während der Elternzeit bleibt das Arbeitsverhältnis bestehen, und die Mitarbeiter haben Anspruch auf Rückkehr an ihren Arbeitsplatz oder einen gleichwertigen Arbeitsplatz nach der Elternzeit. Die Elternzeit schützt die Beschäftigung und sorgt dafür, dass die Rechte der Mitarbeiter gewahrt bleiben.