Ja, Mitarbeiter in Elternzeit zählen weiterhin als Angestellte der Firma. Während der Elternzeit bleibt das Arbeitsverhältnis bestehen, und die Mitarbeiter haben Anspruch auf Rückkehr an ihren Arbeitsplatz oder einen gleichwertigen Arbeitsplatz nach der Elternzeit. Die Elternzeit schützt die Beschäftigung und sorgt dafür, dass die Rechte der Mitarbeiter gewahrt bleiben.