Die Revisionssumme für ein Verfahren vor dem Bundesgerichtshof (BGH) beträgt grundsätzlich 20.000 Euro. Diese Wertgrenze ist in § 542 Abs. 2 Satz 1 der Zivilprozessordnung (ZPO) ge... [mehr]
§ 945 der Zivilprozessordnung (ZPO) regelt die Haftung des Antragstellers für Schäden, die durch eine zu Unrecht erwirkte einstweilige Verfügung oder Arrestanordnung entstehen. Wenn sich später herausstellt, dass die einstweilige Verfügung oder der Arrest zu Unrecht erlassen wurde, haftet der Antragsteller für alle Schäden, die dem Antragsgegner dadurch entstanden sind. Diese Regelung dient dazu, den Antragsgegner vor ungerechtfertigten Maßnahmen zu schützen und den Antragsteller zu einer sorgfältigen Prüfung der Erfolgsaussichten seines Antrags zu veranlassen.
Die Revisionssumme für ein Verfahren vor dem Bundesgerichtshof (BGH) beträgt grundsätzlich 20.000 Euro. Diese Wertgrenze ist in § 542 Abs. 2 Satz 1 der Zivilprozessordnung (ZPO) ge... [mehr]
Für einen Anspruch auf Schadenersatz müssen im deutschen Zivilrecht (z. B. nach § 823 BGB) bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Diese sind: **1. Schaden:** Es muss ein messba... [mehr]
Ein Schmerzensgeldanspruch ist das Recht einer Person, wegen erlittener körperlicher oder seelischer Schäden (z. B. nach einem Unfall oder einer Körperverletzung) eine finanzielle Entsc... [mehr]