Anspruch auf Wohngeld hast du, wenn du Wohnkosten selbst trägst, dein Einkommen dafür zu niedrig ist und du keine andere Sozialleistung bekommst, in der die Unterkunftskosten schon enthalten...
Was besagt § 22 des Wohngeldgesetzes (WoGG)?
Antwort vomGemäß § 22 des Wohngeldgesetzes (WoGG) wird geregelt, dass Wohngeldempfänger verpflichtet sind, Änderungen in ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen unverzüglich der Wohngeldbehörde mitzuteilen. Dies umfasst insbesondere Änderungen, die sich auf die Höhe des Wohngeldes auswirken könnten, wie z.B Einkommensänderungen, Änderungen der Haushaltsgröße oder Änderungen der Miet- bzw. Belastungshöhe. Für den genauen Wortlaut und weitere Details kannst du den § 22 WoGG im Bundesgesetzblatt oder auf offiziellen Rechtsportalen nachlesen. Ein Beispiel für eine solche Quelle ist [gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de/wogg/__22.html).
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