Was besagt § 22 des Wohngeldgesetzes (WoGG)?

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Gemäß § 22 des Wohngeldgesetzes (WoGG) wird geregelt, dass Wohngeldempfänger verpflichtet sind, Änderungen in ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen unverzüglich der Wohngeldbehörde mitzuteilen. Dies umfasst insbesondere Änderungen, die sich auf die Höhe des Wohngeldes auswirken könnten, wie z.B Einkommensänderungen, Änderungen der Haushaltsgröße oder Änderungen der Miet- bzw. Belastungshöhe. Für den genauen Wortlaut und weitere Details kannst du den § 22 WoGG im Bundesgesetzblatt oder auf offiziellen Rechtsportalen nachlesen. Ein Beispiel für eine solche Quelle ist [gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de/wogg/__22.html).

Kategorie: Recht Tags: Wohngeld WoGG Gesetz

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