Ja, es ist grundsätzlich möglich, eine GmbH auch ohne Insolvenzverfahren zu schließen, solange sie zahlungsfähig ist und ihre Verbindlichkeiten begleichen kann. Das geschieht durc... [mehr]
Die Wohlverhaltensphase ist ein Teil des Insolvenzverfahrens insbesondere im Rahmen der Verbraucherinsolvenz in Deutschland. Sie folgt auf die Eröffnung des Insolvenzverfahrens und dauert in der Regel drei Jahre. Während dieser Phase muss der Schuldner bestimmte Verpflichtungen erfüllen, um seine Restschulden erlassen zu können. In der Wohlverhaltensphase ist der Schuldner verpflichtet, sein Einkommen über einem bestimmten Freibetrag an den Insolvenzverwalter abzuführen. Zudem darf er keine neuen Schulden machen. Am Ende dieser Phase wird geprüft, ob der Schuldner seinen Verpflichtungen nachgekommen ist. Wenn dies der Fall ist, werden die verbleibenden Schulden erlassen, und der Schuldner erhält die Möglichkeit, einen finanziellen Neuanfang zu wagen.
Ja, es ist grundsätzlich möglich, eine GmbH auch ohne Insolvenzverfahren zu schließen, solange sie zahlungsfähig ist und ihre Verbindlichkeiten begleichen kann. Das geschieht durc... [mehr]
Grundsätzlich haftet der Vorstand eines eingetragenen Vereins (§ 26 BGB) **nicht automatisch mit seinem Privatvermögen**, wenn der Verein insolvent wird. Die Haftung ist in der Regel au... [mehr]