In Luxemburg wird das Insolvenzverfahren (faillite) durch einen Gerichtsbeschluss eröffnet. Nach der Eröffnung bestellt das Gericht einen Insolvenzverwalter (curateur), der die Aufgabe hat,... [mehr]
Die Wohlverhaltensphase ist ein Teil des Insolvenzverfahrens insbesondere im Rahmen der Verbraucherinsolvenz in Deutschland. Sie folgt auf die Eröffnung des Insolvenzverfahrens und dauert in der Regel drei Jahre. Während dieser Phase muss der Schuldner bestimmte Verpflichtungen erfüllen, um seine Restschulden erlassen zu können. In der Wohlverhaltensphase ist der Schuldner verpflichtet, sein Einkommen über einem bestimmten Freibetrag an den Insolvenzverwalter abzuführen. Zudem darf er keine neuen Schulden machen. Am Ende dieser Phase wird geprüft, ob der Schuldner seinen Verpflichtungen nachgekommen ist. Wenn dies der Fall ist, werden die verbleibenden Schulden erlassen, und der Schuldner erhält die Möglichkeit, einen finanziellen Neuanfang zu wagen.
In Luxemburg wird das Insolvenzverfahren (faillite) durch einen Gerichtsbeschluss eröffnet. Nach der Eröffnung bestellt das Gericht einen Insolvenzverwalter (curateur), der die Aufgabe hat,... [mehr]
Ein Insolvenzverwalter weiß in der Regel erst nach Abschluss der sogenannten Insolvenztabelle und der Verwertung der Insolvenzmasse, wie viel Geld zur Verteilung an die Gläubiger zur Verf&u... [mehr]
Ja, der Auszahlungsbetrag für einen Gläubiger kann sich verringern, wenn der Forderungsnachweis des Luxemburger Insolvenzverwalters – also der anerkannte Policenwert – abgelehnt... [mehr]
Ja, ein Insolvenzverwalter einer insolventen Versicherung in Luxemburg ist grundsätzlich verpflichtet, den bevorzugten Gläubigern (z. B. Versicherungsnehmern oder Begünstigten) Auskunft... [mehr]