Wofür ist ein Obergerichtsvollzieher zuständig?

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Ein Obergerichtsvollzieher bzw. eine Obergerichtsvollzieherin ist ein Gerichtsvollzieher mit Amtsbezeichnung im Justizdienst. Aufgaben sind vor allem: - **Zwangsvollstreckung** durchführen, z. B. Geldforderungen eintreiben - **Pfändungen** vornehmen, etwa von beweglichen Sachen - **Schriftstücke zustellen**, z. B. gerichtliche Dokumente - **Vermögensauskünfte** abnehmen - **Räumungen** und andere Vollstreckungsmaßnahmen begleiten oder umsetzen „Obergerichtsvollzieher/in“ bezeichnet also in der Regel **keine völlig andere Funktion**, sondern eine **dienstliche Amtsbezeichnung** innerhalb des Gerichtsvollzieherdienstes. Die konkrete Zuständigkeit ist praktisch dieselbe: gerichtliche Entscheidungen und titulierte Forderungen durchsetzen.

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