Nein. Die Testamentsvollstreckung gehört nicht zum gerichtlichen Nachlassverfahren, sondern ist die spätere Umsetzung des Testaments durch den Testamentsvollstrecker. Der entscheidende Unter...
Wofür ist ein Obergerichtsvollzieher zuständig?
Antwort vomEin Obergerichtsvollzieher bzw. eine Obergerichtsvollzieherin ist ein Gerichtsvollzieher mit Amtsbezeichnung im Justizdienst. Aufgaben sind vor allem: - **Zwangsvollstreckung** durchführen, z. B. Geldforderungen eintreiben - **Pfändungen** vornehmen, etwa von beweglichen Sachen - **Schriftstücke zustellen**, z. B. gerichtliche Dokumente - **Vermögensauskünfte** abnehmen - **Räumungen** und andere Vollstreckungsmaßnahmen begleiten oder umsetzen „Obergerichtsvollzieher/in“ bezeichnet also in der Regel **keine völlig andere Funktion**, sondern eine **dienstliche Amtsbezeichnung** innerhalb des Gerichtsvollzieherdienstes. Die konkrete Zuständigkeit ist praktisch dieselbe: gerichtliche Entscheidungen und titulierte Forderungen durchsetzen.