Wo steht, außerhalb des Versammlungsgesetzes, dass das Polizeirecht Versammlungen auflösen kann?

Antwort

Das Polizeirecht, das in Deutschland auf Landesebene geregelt, gibt den Behörden die Befugnis, Versammlungen unter bestimmten Umständen aufzulösen. Diese Befugnisse sind in den jeweiligen Polizeigesetzen der Bundesländer verankert. In der Regel sind die Voraussetzungen für eine Auflösung von Versammlungen dort festgelegt, beispielsweise wenn die öffentliche Sicherheit oder Ordnung gefährdet ist. Zusätzlich können auch andere Gesetze, wie das Ordnungswidrigkeitengesetz, relevante Bestimmungen enthalten, die in bestimmten Situationen zur Anwendung kommen können. Es ist ratsam, die spezifischen Polizeigesetze des jeweiligen Bundeslandes zu konsultieren, um die genauen Regelungen zu erfahren.

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