Wo sind die Informationspflichten in der DSGVO geregelt?

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Die Informationspflichten in der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sind hauptsächlich in den Artikeln 13 und 14 geregelt. - **Artikel 13** bezieht sich auf die Informationspflichten, wenn personenbezogene Daten direkt bei der betroffenen Person erhoben werden. Hier müssen bestimmte Informationen bereitgestellt werden, wie z.B. die Identität des Verantwortlichen, die Zwecke der Verarbeitung und die Rechte der betroffenen Person. - **Artikel 14** behandelt die Informationspflichten, wenn die personenbezogenen Daten nicht direkt bei der betroffenen Person erhoben werden. In diesem Fall müssen ähnliche Informationen bereitgestellt werden, jedoch zusätzlich auch die Quelle der Daten. Diese Artikel stellen sicher, dass betroffene Personen transparent über die Verarbeitung ihrer Daten informiert werden.

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