In Österreich verliert eine Witwe in der Regel die Witwenpension, wenn sie eine eingetragene Partnerschaft eingeht. Die Witwenpension ist an die Bedingung geknüpft, dass die Witwe nicht in einer neuen eheähnlichen Gemeinschaft lebt. Eine eingetragene Partnerschaft wird rechtlich ähnlich wie eine Ehe behandelt, was dazu führt, dass die Witwenpension entfällt. Es ist jedoch ratsam, sich bei der zuständigen Pensionsversicherungsanstalt oder einem Fachanwalt für Sozialrecht über die genauen Regelungen und möglichen Ausnahmen zu informieren.