Die „hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums“ sind ungeschriebene, historisch gewachsene Kernprinzipien, die das deutsche Berufsbeamtentum prägen. Sie sind in Art. 33 Abs.... [mehr]
In Frankreich ist die Wissenschaftsfreiheit in der Verfassung und in verschiedenen Gesetzen verankert. Die französische Verfassung von 1958 garantiert in Artikel 11 die Freiheit der Meinungsäußerung, die auch die Freiheit der wissenschaftlichen Forschung umfasst. Darüber hinaus gibt es spezifische Gesetze und Regelungen, die die Autonomie und Freiheit der Universitäten und Forschungseinrichtungen schützen, wie das Gesetz über die Hochschulbildung und Forschung (Loi relative à l'enseignement supérieur et à la recherche) von 2013. Weitere Informationen findest du auf der offiziellen Website der französischen Regierung: [gouvernement.fr](https://www.gouvernement.fr).
Die „hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums“ sind ungeschriebene, historisch gewachsene Kernprinzipien, die das deutsche Berufsbeamtentum prägen. Sie sind in Art. 33 Abs.... [mehr]