Ja, in der Regel wird die Anklageerhebung dem Beschuldigten mitgeteilt. Dies geschieht normalerweise durch eine formelle Mitteilung, in der die Anklagepunkte und die entsprechenden rechtlichen Schritte erläutert werden. Der Beschuldigte hat dann die Möglichkeit, sich zu den Vorwürfen zu äußern und rechtliche Schritte einzuleiten.