Ein „Winkelschreiber“ ist im juristischen Sinne eine abwertende Bezeichnung für eine Person, die ohne die erforderliche Qualifikation oder Zulassung rechtliche Dienstleistungen anbietet, insbesondere das Verfassen von Schriftsätzen, Verträgen oder anderen juristischen Dokumenten gegen Entgelt. Der Begriff wird häufig für Personen verwendet, die keine Rechtsanwälte sind, aber dennoch rechtliche Beratung oder Vertretung anbieten, was in Deutschland nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) grundsätzlich verboten ist. Das Verbot richtet sich gegen sogenannte „unerlaubte Rechtsdienstleistungen“. Ziel ist es, den Rechtsverkehr und die Rechtssuchenden vor unqualifizierter Beratung zu schützen. Wer als Winkelschreiber tätig ist, macht sich unter Umständen strafbar (§ 134 BGB i.V.m. RDG) und seine Verträge oder Schriftsätze können unwirksam sein. Weitere Informationen zum Thema findest du beispielsweise beim [Bundesministerium der Justiz](https://www.bmj.de/DE/themen/fokus_themen/rdg/rdg_node.html).