Eine Willenserklärung ist eine Äußerung, die auf die Herbeiführung einer Rechtsfolge gerichtet ist. Sie ist ein zentraler Begriff im Zivilrecht und bildet die Grundlage für das Zustandekommen von Verträgen. ### Formen der Willenserklärung Willenserklärungen können in verschiedenen Formen abgegeben werden: 1. **Ausdrückliche Willenserklärung**: Diese erfolgt durch klare und eindeutige Worte, entweder mündlich oder schriftlich. 2. **Konkludente Willenserklärung**: Diese erfolgt durch schlüssiges Verhalten, das den Willen eindeutig zum Ausdruck bringt, ohne dass Worte verwendet werden. 3. **Stillschweigende Willenserklärung**: Diese liegt vor, wenn das Schweigen in bestimmten Situationen als Zustimmung gewertet wird, was jedoch eher die Ausnahme ist. ### Empfangsbedürftige Willenserklärungen Empfangsbedürftige Willenserklärungen sind solche, die erst wirksam werden, wenn sie dem Empfänger zugegangen sind. Beispiele hierfür sind: - **Kündigung**: Eine Kündigung wird erst wirksam, wenn sie dem Empfänger zugegangen ist. - **Angebot und Annahme**: Bei Vertragsverhandlungen müssen sowohl das Angebot als auch die Annahme dem jeweiligen Empfänger zugehen, um wirksam zu werden. ### Nicht empfangsbedürftige Willenserklärungen Nicht empfangsbedürftige Willenserklärungen sind solche, die bereits mit ihrer Abgabe wirksam werden, ohne dass sie einem Empfänger zugehen müssen. Beispiele hierfür sind: - **Testament**: Ein Testament wird mit der Abgabe wirksam, unabhängig davon, ob es jemandem zugeht. - **Eigentumsaufgabe**: Die Aufgabe des Eigentums an einer Sache (Dereliktion) wird wirksam, sobald der Eigentümer seinen Willen zur Aufgabe äußert. Zusammengefasst sind Willenserklärungen zentrale Elemente des Zivilrechts, die in verschiedenen Formen auftreten können und entweder empfangsbedürftig oder nicht empfangsbedürftig sein können.