Insolvenzgeld ist eine Leistung, die Arbeitnehmer erhalten, wenn ihr Arbeitgeber insolvent ist und sie deshalb ihren Lohn nicht mehr erhalten. Die Berechnung des Insolvenzgeldes erfolgt auf Basis des letzten Bruttogehalts des Arbeitnehmers. Hier sind die wesentlichen Punkte zur Berechnung: 1. **Zeitraum**: Insolvenzgeld wird für einen Zeitraum von bis zu drei Monaten vor der Insolvenzeröffnung gezahlt. 2. **Höhe**: Es beträgt in der Regel 100 % des Bruttoarbeitsentgelts, das der Arbeitnehmer in den letzten drei Monaten vor der Insolvenzeröffnung verdient hat. 3. **Abzüge**: Von diesem Betrag werden jedoch noch Sozialversicherungsbeiträge abgezogen, sodass der Arbeitnehmer letztlich einen Nettobetrag erhält. 4. **Maximalbetrag**: Es gibt einen Höchstbetrag, der für das Insolvenzgeld gilt, der sich an der Beitragsbemessungsgrenze der Sozialversicherung orientiert. Für eine genaue Berechnung ist es ratsam, sich an die zuständige Insolvenzgeldstelle oder einen Fachanwalt für Arbeitsrecht zu wenden.