Wie viele Mitglieder können in der Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) gewählt werden?

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Die Anzahl der Mitglieder der Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) hängt von der Größe des Betriebs ab. In Deutschland gilt folgende Regelung: - In Betrieben mit 5 bis 20 wahlberechtigten Jugendlichen und Auszubildenden kann ein Mitglied gewählt werden. - In Betrieben mit 21 bis 50 wahlberechtigten Jugendlichen und Auszubildenden sind es zwei Mitglieder. - In Betrieben mit 51 bis 100 wahlberechtigten Jugendlichen und Auszubildenden sind es drei Mitglieder. - Für jeden weiteren angefangenen 100 wahlberechtigten Jugendlichen und Auszubildenden kommt ein weiteres Mitglied hinzu. Diese Regelungen sind im Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) festgelegt.

Kategorie: Recht Tags: JAV Mitglieder Wahl
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