Der Aufbau einer Klausur im Staatsrecht folgt in der Regel einem klaren Schema. Hier ist ein allgemeiner Leitfaden: 1. **Einleitung**: - Kurze Einführung in das Thema. - Nennung der relevanten Normen oder Grundrechte. - Darstellung der Fragestellung. 2. **Sachverhalt**: - Zusammenfassung des gegebenen Sachverhalts. - Wichtige Fakten und rechtliche Fragestellungen herausarbeiten. 3. **Rechtsfragen**: - Gliederung der Klausur nach den relevanten rechtlichen Aspekten. - Prüfung der einzelnen Normen und deren Anwendung auf den Sachverhalt. 4. **Ergebnis**: - Zusammenfassung der Ergebnisse der rechtlichen Prüfung. - Klare Beantwortung der eingangs aufgeworfenen Fragestellung. 5. **Schluss**: - Fazit ziehen und gegebenenfalls Ausblick auf mögliche Entwicklungen oder weitere rechtliche Fragestellungen geben. Achte darauf, die Argumentation klar und logisch zu strukturieren und alle relevanten Aspekte des Staatsrechts zu berücksichtigen.