Wie lange ist die gesetzliche Kündigungsfrist?

Antwort vom

Die gesetzliche Kündigungsfrist hängt von Dauer des Arbeitsverisses ab. In gelten folgende Fristen gemäß § 622 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB): - Während der Probezeit (maximal 6 Monate): 2 Wochen - Nach 2 Jahren: 1 Monat zum Ende des Monats - Nach 5 Jahren: 2 Monate zum Ende des Monats - Nach 8 Jahren: 3 Monate zum Ende des Monats - Nach 10 Jahren: 4 Monate zum Ende des Monats - Nach 12 Jahren: 5 Monate zum Ende des Monats - Nach 15 Jahren: 6 Monate zum Ende des Monats - Nach 20 Jahren: 7 Monate zum Ende des Monats Es ist wichtig zu beachten, dass im Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag abweichende Regelungen getroffen werden können, die dann Vorrang haben.

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