Wie kommt ein Kaufvertrag zustande?

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Ein Kaufvertrag kommt durch das Zusammenwirken von zwei Willenserklärungen zustande: dem Angebot und der Annahme. Hier sind die Schritte im Detail: 1. **Angebot**: Eine Partei (der Verkäufer) gibt ein Angebot ab, in dem sie die Bedingungen des Verkaufs, wie Preis und Ware, festlegt. Dieses Angebot muss so konkret sein, dass der Käufer es ohne weitere Verhandlungen annehmen kann. 2. **Annahme**: Die andere Partei (der Käufer) nimmt das Angebot an. Die Annahme muss in der Regel genau dem Angebot entsprechen, um einen Vertrag zu bilden. Änderungen oder Ergänzungen gelten als neues Angebot. 3. **Einigkeit**: Beide Parteien müssen sich über die wesentlichen Vertragsbestandteile einig sein, dazu gehören insbesondere die Ware, der Preis und die Menge. 4. **Form**: In den meisten Fällen kann ein Kaufvertrag formfrei geschlossen werden, es gibt jedoch Ausnahmen, wie z.B. beim Kauf von Immobilien, wo eine notarielle Beurkundung erforderlich ist. 5. **Rechtsfähigkeit**: Beide Parteien müssen rechtsfähig sein, d.h. sie müssen das gesetzliche Mindestalter erreicht haben und geschäftsfähig sein. Sobald das Angebot angenommen wird, ist der Kaufvertrag rechtsverbindlich und beide Parteien sind verpflichtet, ihre vertraglichen Pflichten zu erfüllen.

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