Die genaue Bezeichnung der ESG-Richtlinie ist "EU-Verordnung über nachhaltige Finanzierungen" oder auch "EU-Taxonomie-Verordnung". Diese Richtlinie zielt darauf ab, ein einheitliches Klassifizierungssystem für nachhaltige wirtschaftliche Aktivitäten in der Europäischen Union zu schaffen. Sie ist Teil des umfassenderen Aktionsplans der EU für nachhaltige Finanzen.