Wie sind Whistleblower vor sonstigen Benachteiligungen geschützt?

Antwort

Whistleblower genießen in Deutschland und der EU einen besonderen Schutz vor Benachteiligungen. Das bedeutet, dass Personen, die auf Missstände oder Rechtsverstöße in Unternehmen oder Behörden hinweisen, nicht wegen ihrer Meldung benachteiligt werden dürfen. Der Schutz umfasst nicht nur Kündigungen, sondern auch sonstige Benachteiligungen wie Versetzungen, Mobbing, Gehaltskürzungen oder das Vorenthalten von Beförderungen. Rechtsgrundlage ist insbesondere das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG), das die EU-Whistleblower-Richtlinie (Richtlinie (EU) 2019/1937) in deutsches Recht umsetzt. Nach § 36 HinSchG ist jede Benachteiligung, die im Zusammenhang mit einer Meldung oder Offenlegung steht, verboten. Arbeitgeber müssen nachweisen, dass etwaige Maßnahmen nicht wegen der Meldung erfolgt sind (Beweislastumkehr). Weitere Informationen findest du z.B. auf der offiziellen Seite des Bundesministeriums der Justiz: https://www.bmj.de/DE/themen/fokus_themen/whistleblower/hinweisgeberschutzgesetz_node.html Zusammengefasst: Whistleblower sind umfassend vor jeglicher Benachteiligung geschützt, nicht nur vor Kündigung, sondern auch vor allen anderen nachteiligen Maßnahmen im Zusammenhang mit ihrer Meldung.

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