Ja, die Rücknahme eines Strafantrags ist grundsätzlich möglich. In Deutschland kann der Antragssteller einen Strafantrag bis zur Erhebung der öffentlichen Klage zurücknehmen.... [mehr]
In der Rechtswissenschaft bezieht sich der Begriff "Wertungsmöglichkeit" auf die Freiheit und den Spielraum, den ein Richter oder eine andere rechtsanwendende Instanz bei der Auslegung und Anwendung von Rechtsnormen hat. Dies bedeutet, dass es oft mehrere vertretbare Interpretationen oder Lösungen für ein rechtliches Problem gibt, und der Entscheidungsträger muss eine Wertung vornehmen, um zu einer Entscheidung zu gelangen. Diese Wertungsmöglichkeiten ergeben sich insbesondere in Fällen, in denen das Gesetz unbestimmte Rechtsbegriffe verwendet oder eine Generalklausel enthält. Ein Beispiel dafür ist der Begriff der "guten Sitten" im Zivilrecht oder die "Verhältnismäßigkeit" im Verwaltungsrecht. Hier muss der Richter die konkreten Umstände des Einzelfalls bewerten und eine Entscheidung treffen, die den rechtlichen Vorgaben und den Prinzipien der Gerechtigkeit entspricht. Die Wertungsmöglichkeit ist ein wesentlicher Bestandteil der richterlichen Unabhängigkeit und ermöglicht es, das Recht flexibel und gerecht anzuwenden.
Ja, die Rücknahme eines Strafantrags ist grundsätzlich möglich. In Deutschland kann der Antragssteller einen Strafantrag bis zur Erhebung der öffentlichen Klage zurücknehmen.... [mehr]
Die Frage der Verurteilung einer Person mit Immunität hängt von verschiedenen Faktoren ab, insbesondere von der Art der Immunität und dem rechtlichen Rahmen des jeweiligen Landes. In vi... [mehr]