Der Unterschied zwischen einer wertaufhellenden und einer wertbegründenden Tatsache liegt in der Art und Weise, wie diese Tatsachen in der Bewertung von Vermögenswerten oder rechtlichen Sachverhalten verwendet werden. Eine **wertaufhellende Tatsache** bezieht sich auf Informationen, die nach Bilanzstichtag bekannt werden und die den Wert eines Vermögenswerts oder einer Verbindlichkeit beeinflussen, jedoch nicht die zugrunde lie Bedingungen oder die rechtlichen Verhältnisse ändern. Diese Tatsachen klären also den Wert, der bereits zum Bilanzstichtag bestand. Eine **wertbegründende Tatsache** hingegen ist eine Tatsache, die die Grundlage für die Bewertung eines Vermögenswerts oder einer Verbindlichkeit schafft. Sie kann neue Informationen oder Ereignisse umfassen, die die rechtlichen oder wirtschaftlichen Rahmenbedingungen ändern und somit die Bewertung selbst beeinflussen. Zusammengefasst: Wertaufhellende Tatsachen klären bestehende Werte, während wertbegründende Tatsachen neue Grundlagen für die Bewertung schaffen.