Ein Werkvertrag in der Zahnedizin ist ein rechtlicher Vertrag zwischen einem Zahnarzt und einem Patienten, der die Erbringung bestimmter zahnärztlicher Leistungen regelt. Dabei verpflichtet sich der Zahnarzt, eine bestimmte zahnärztliche Leistung zu erbringen, wie beispielsweise die Anfertigung von Zahnersatz, die Durchführung von Behandlungen oder die Herstellung von Prothesen. Der Patient verpflichtet sich im Gegenzug zur Zahlung des vereinbarten Honorars. Wichtige Aspekte eines Werkvertrags in der Zahnedizin sind: 1. **Leistungsbeschreibung**: Detaillierte Beschreibung der zahnärztlichen Leistungen, die erbracht werden sollen. 2. **Vergütung**: Festlegung des Honorars, das der Patient für die erbrachten Leistungen zahlen muss. 3. **Haftung**: Regelungen zur Haftung des Zahnarztes für Mängel oder Schäden, die aus der Behandlung resultieren können. 4. **Termine**: Vereinbarung von Behandlungsterminen und Fristen für die Fertigstellung der Arbeiten. Es ist wichtig, dass beide Parteien die Bedingungen des Werkvertrags klar verstehen und akzeptieren, um Missverständnisse zu vermeiden.