Wer zählt zum Personenkreis des § 35a?

Antwort

Der Personenkreis des § 35a SGB VIII umfasst insbesondere Kinder und Jugendliche, die aufgrund von besonderen Lebenslagen oder Behinderungen Unterstützung benötigen. Dazu zählen unter anderem: 1. Kinder und Jugendliche mit seelischen Behinderungen. 2. Kinder und Jugendliche, die in ihrer Entwicklung gefährdet sind. 3. Kinder und Jugendliche, die aus belastenden familiären Verhältnissen stammen. Der Paragraph regelt die Hilfen zur Erziehung und die Unterstützung für diese Personengruppen, um ihre Entwicklung zu fördern und ihnen ein selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen.

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