Wer übt das Aufenthaltsbestimmungsrecht aus?

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Das Aufenthaltsbestimmungsrecht wird in der Regel von den Eltern eines minderjährigen Kindes ausgeübt. Bei gemeinsamen Sorgerecht haben beide Elternteile das Recht, den Aufenthaltsort des Kindes zu bestimmen. Im Falle von getrennt lebenden oder geschiedenen Eltern kann es jedoch zu Streitigkeiten kommen, die gegebenenfalls gerichtlich geklärt werden müssen. Bei volljährigen Personen übt jeder das Aufenthaltsbestimmungsrecht für sich selbst aus. In bestimmten Fällen, wie bei einer rechtlichen Betreuung, kann auch ein Betreuer das Aufenthaltsbestimmungsrecht ausüben.

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