In der Regel trägt der Beschuldigte die Kosten für den Beistand, wenn er den Einspruch gegen den Strafbefehl zurücknimmt und der Beistand im Rahmen des Verfahrens tätig wurde. Es kann jedoch auch von der konkreten Entscheidung des Gerichts abhängen. Es ist ratsam, sich direkt an das zuständige Gericht oder einen Rechtsanwalt zu wenden, um genaue Informationen zu den Gebühren und deren Übernahme zu erhalten.