Wer kümmert sich um meine Angelegenheiten ohne Vorsorgeauftrag in der Schweiz?

Antwort

Wenn in der Schweiz kein Vorsorgeauftrag vorhanden ist, kümmert sich in der Regel die Erwachsenenschutzbehörde um die Angelegenheiten einer Person, die nicht mehr in der Lage ist, selbst Entscheidungen zu treffen. Diese Behörde kann eine geeignete Person oder Institution als Beistand einsetzen, um die rechtlichen und persönlichen Angelegenheiten der betroffenen Person zu regeln. Es ist daher ratsam, frühzeitig einen Vorsorgeauftrag zu erstellen, um sicherzustellen, dass die eigenen Wünsche und Vorstellungen respektiert werden.

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