Wer kann über die Grabgestaltung bestimmen, Kinder oder Ehepartner?

Antwort

In der Regel haben die nächsten Angehörigen das Recht, über die Grabgestaltung zu bestimmen. Das können Ehepartner, Kinder oder andere nahe Verwandte sein, abhängig von den Bestimmungen des jeweiligen Friedhofs und den Wünschen des Verstorbenen. Oftmals wird auch der Wille des Verstorbenen berücksichtigt, wenn dieser zu Lebzeiten entsprechende Anweisungen gegeben hat. Es ist ratsam, sich bei der zuständigen Friedhofsverwaltung über die spezifischen Regelungen zu informieren.

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