Wer kann einen Vorsorgeauftrag erstellen?

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Einen Vorsorgeauftrag kann grundsätzlich jede volljährige und geschäftsfähige Person erstellen. Dies bedeutet, dass du in der Lage sein musst, die rechtlichen Konsequenzen deines Handelns zu verstehen. Der Vorsorgeauftrag wird in der Regel schriftlich verfasst und kann von dir selbst oder mit Unterstützung eines Notars oder Rechtsanwalts erstellt werden. Es ist wichtig, dass der Auftrag klar und verständlich formuliert ist, um im Bedarfsfall wirksam zu sein.

Kategorie: Recht Tags: Vorsorge Auftrag Erstellen

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