Ja – ein Ehevertrag ist vor allem Vorsorge für spätere Konflikte, weil er schon vor oder während der Ehe klar regelt, was bei Trennung, Scheidung, Schulden, Vermögen oder Unt...
Wer kann einen Vorsorgeauftrag erstellen?
Antwort vomEinen Vorsorgeauftrag kann grundsätzlich jede volljährige und geschäftsfähige Person erstellen. Dies bedeutet, dass du in der Lage sein musst, die rechtlichen Konsequenzen deines Handelns zu verstehen. Der Vorsorgeauftrag wird in der Regel schriftlich verfasst und kann von dir selbst oder mit Unterstützung eines Notars oder Rechtsanwalts erstellt werden. Es ist wichtig, dass der Auftrag klar und verständlich formuliert ist, um im Bedarfsfall wirksam zu sein.