Wer ist wirtschaftlich Berechtigter bei einer PartG mbB?

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Der wirtschaftlich Berechtigte einer Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung (PartG mbB) ist in der Regel die natürliche Person oder die Personen, die letztlich die Kontrolle über die Gesellschaft ausüben und von den wirtschaftlichen Vorteilen der Gesellschaft profitieren. In der Regel sind dies die Partner der Gesellschaft, die an der Gewinnverteilung und der Entscheidungsfindung beteiligt sind. Es ist wichtig, die genauen Regelungen im Gesellschaftsvertrag zu beachten, da diese die Rechte und Pflichten der Partner festlegen können.

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