Wer ist der Urheber, wenn die Angestellten X und Y der Agentur A für das Unternehmen U ein Logo, eine Website erstellen oder promoten?

Antwort

In Deutschland ist der Urheber eines Werkes in der Regel die Person, die es geschaffen hat, also in diesem Fall die Angestellten X und Y. Allerdings kann es je nach vertraglicher Regelung zwischen den Angestellten und der Agentur A oder zwischen der Agentur A und dem Unternehmen U unterschiedliche Urheberrechtsansprüche geben. Oftmals wird in Arbeitsverträgen oder Aufträgen festgelegt, dass die Urheberrechte an den Arbeitgeber oder Auftraggeber übergehen. Daher ist es wichtig, die spezifischen vertraglichen Vereinbarungen zu prüfen, um festzustellen, wer die Urheberrechte an dem Logo oder der Website besitzt.

Kategorie: Recht Tags: Urheberrecht Logo Website
Frage stellen und sofort Antwort erhalten

Verwandte Fragen

Ist es erlaubt, T-Shirts mit Liedtiteln zu bedrucken und zu verkaufen?

Ob du mit Liedtiteln bedruckte Shirts verkaufen darfst, hängt von verschiedenen rechtlichen Aspekten ab: 1. **Markenrecht:** Viele Liedtitel sind als Marke geschützt, insbesondere bekannte... [mehr]

Darf man Bilder aus dem Internet für eine interne Präsentation verwenden?

Ob du Bilder aus dem Internet für eine interne Präsentation verwenden darfst, hängt vom Urheberrecht ab. Grundsätzlich sind die meisten Bilder im Internet urheberrechtlich gesch&uu... [mehr]

Gibt es Urheberrechtsprobleme bei von ChatGPT erstellten Texten?

Texte, die von ChatGPT (oder ähnlichen KI-Modellen) generiert werden, unterliegen in der Regel keinem klassischen Urheberrecht, da sie nicht von einem menschlichen Urheber stammen. Nach deutschem... [mehr]