Wann ist eine Neuinterpretation eines Songs trotz eigenem Text und eigener Melodie eine Urheberrechtsverletzung?

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Auch mit eigenem Text und eigener Melodie kann es eine Urheberrechtsverletzung sein, weil Urheberrecht nicht nur „1:1-Kopien“ schützt, sondern auch **Bearbeitungen** und **abgeleitete Werke**, sobald dabei **geschützte Elemente** des Originals übernommen werden oder das neue Werk **erkennbar** auf dem Original aufbaut. Konkret kann es trotz „neu“ problematisch sein, wenn z.B.: - **Erkennbare Teile** übernommen werden: markante Hook, prägnante Melodiefragmente, charakteristische Akkord-/Melodieführung in einer Weise, die das Original wiedererkennbar macht. - Es faktisch eine **Bearbeitung/Arrangement** ist: gleiche Struktur, gleiche markante musikalische „Signatur“, nur leicht verändert. - **Textteile** (auch paraphrasiert, aber eindeutig zuordenbar) oder ein **sehr spezifisches Konzept** übernommen werden, das über bloße Idee hinausgeht (geschützt ist nicht die Idee „Liebeskummer“, sondern die konkrete Ausgestaltung). - Es als „Neuinterpretation“ gemeint ist, aber rechtlich als **unfreie Bearbeitung** gilt: Dann braucht man in der Regel die Zustimmung der Rechteinhaber. Wichtig ist die Abgrenzung: - **Inspiration** ist erlaubt: allgemeine Stilmittel, Genre-typische Patterns, „Vibe“, Thema, Tempo, Instrumentierung. - **Übernahme geschützter Ausdrucksformen** ist riskant: das, was das Original individuell macht und wiedererkennbar ist. Ob etwas „eigen“ genug ist, wird im Streitfall nicht nach Selbsteinschätzung entschieden, sondern danach, ob ein durchschnittlicher Hörer (und ggf. ein Gutachten) eine **wesentliche Ähnlichkeit** bzw. **Wiedererkennbarkeit** bejaht und ob tatsächlich **Zugriff** auf das Original plausibel ist. Hinweis: „Cover“ ist etwas anderes als „Neuinterpretation“ im Sinne einer Bearbeitung. Ein Cover nutzt die **gleiche Komposition** (Melodie/Text) und ist lizenzpflichtig; eine Bearbeitung, die das Werk umgestaltet, kann zusätzlich zustimmungspflichtig sein. In Deutschland ist dafür typischerweise die GEMA relevant: https://www.gema.de/

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