Deine Frage ist etwas unklar. Falls du wissen möchtest, ob 15-Jährige einen Zugang zu bestimmten Diensten, Plattformen oder Konten anlegen dürfen, hängt das vom jeweiligen Dienst u... [mehr]
In Deutschland sind für minderjährige unbegleitete Flüchtlinge die Jugendämter zuständig. Diese Behörden übernehmen die Verantwortung für die Unterbringung, Betreuung und Unterstützung der minderjährigen Personen. Zudem können auch spezielle Einrichtungen und Organisationen, die auf die Arbeit mit unbegleiteten Minderjährigen spezialisiert sind, in den Prozess eingebunden werden.
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