Bis 1975 lag das Volljährigkeitsalter in Deutschland bei 21 Jahren, weil dies historisch und gesellschaftlich als das Alter galt, in dem eine Person als ausreichend reif und verantwortungsbewusst... [mehr]
Geschäftsfähig ist, wer die rechtliche Fähigkeit hat, Verträge abzuschließen und rechtliche Handlungen vorzunehmen. In Deutschland ist man in der Regel ab dem 18. Lebensjahr voll geschäftsfähig. Minderjährige können unter bestimmten Bedingungen (z.B. mit Einwilligung der Eltern) geschäftsfähig sein.
Bis 1975 lag das Volljährigkeitsalter in Deutschland bei 21 Jahren, weil dies historisch und gesellschaftlich als das Alter galt, in dem eine Person als ausreichend reif und verantwortungsbewusst... [mehr]