Geschäftsfähig ist, wer die rechtliche Fähigkeit hat, Verträge abzuschließen und rechtliche Handlungen vorzunehmen. In Deutschland ist man in der Regel ab dem 18. Lebensjahr voll geschäftsfähig. Minderjährige können unter bestimmten Bedingungen (z.B. mit Einwilligung der Eltern) geschäftsfähig sein.