In Deutschland sind sowohl der Hersteller als auch der Händler für die Aktualisierung der REACH-Erklärung verantwortlich, jedoch in unterschiedlichen Kontexten. Der Hersteller ist in der Regel dafür zuständig, die REACH-Verordnung einzuhalten und die entsprechenden Informationen über die chemischen Stoffe, die er produziert, bereitzustellen. Der Händler muss sicherstellen, dass die Produkte, die er vertreibt, den geltenden REACH-Vorgaben entsprechen und die notwendigen Informationen an die Kunden weitergeben. Es ist wichtig, dass beide Parteien eng zusammenarbeiten, um sicherzustellen, dass alle rechtlichen Anforderungen erfüllt werden und die Informationen aktuell sind.