Die Entscheidung über Bürgerrechte, die psychotherapeutische Kammer und die gesetzliche Krankenversicherung liegt in Deutschland in verschiedenen Zuständigkeiten. 1. **Bürgerrechte**: Diese werden durch das Grundgesetz und die entsprechenden Gesetze auf Bundes- und Landesebene geregelt. Die Entscheidung über Bürgerrechte obliegt dem Gesetzgeber und den Gerichten. 2.Psychotherapeutische Kammer**: Die Regelungen zur psychotherapeutischen Kammer sind in den jeweiligen Psychotherapeutenkammergesetzen der Bundesländer festgelegt. Die Kammern selbst sind für die berufliche Vertretung und die Aufsicht über Psychotherapeuten zuständig. 3. **Gesetzliche Krankenversicherung (GKV)**: Die GKV wird durch das Sozialgesetzbuch (SGB) geregelt. Entscheidungen über Leistungen und Vergütungen innerhalb der GKV werden von den entsprechenden Institutionen, wie dem Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA), getroffen. Insgesamt sind also verschiedene Institutionen und Gesetze für die jeweiligen Bereiche zuständig, und es gibt keine zentrale Entscheidungsmacht über alle drei Themen.