Verwirklicht jemand durch eine Handlung mehrere Straftatbestände, handelt er in Tateinheit?

Antwort

Ja, das ist korrekt. Wenn jemand durch eine einzige Handlung mehrere Straftatbestände verwirklicht, spricht man von Tateinheit. In diesem Fall wird die Handlung als eine einheitliche Tat betrachtet, auch wenn sie mehrere rechtlich relevante Aspekte erfüllt. Dies kann zu einer einheitlichen Bestrafung führen, wobei die Strafen für die verschiedenen Straftaten in der Regel zusammengefasst werden.

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