Für wen gilt das JArbSchG?

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Das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) gilt für alle Jugendlichen, die in Deutschland beschäftigt sind. umfasst Personen, die das 15. Lebensjahr vollendet haben und noch nicht 18 Jahre alt sind. Das Gesetz regelt die Arbeitszeiten, die Art der Arbeit sowie die Pausen und den Urlaub für diese Altersgruppe, um ihre Gesundheit und Entwicklung zu schützen. Ausnahmen können für bestimmte Beschäftigungen oder in bestimmten Branchen bestehen, die gesondert geregelt sind.

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