Wer eröffnet das Testament?

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Das Testament wird in der Regel von einem Notar oder einem Erben eröffnet. In Deutschland erfolgt die Testamentseröffnung meist durch das Nachlassgericht, das die Erben benachrichtigt und das Testament offiziell vorlegt. Die Erben haben dann die Möglichkeit, das Testament einzusehen und gegebenenfalls Widerspruch einzulegen.

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