Wer durfte in der DDR Rechtsanwalt werden?

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In der DDR durften nur Personen, die eine spezielle Ausbildung und Zulassung durch die staatlichen Behörden erhalten hatten, als Rechtsanwalt tätig werden. Dies bedeutete, dass man ein Jurastudium absolvieren und anschließend eine praktische Ausbildung durchlaufen musste. Zudem war es notwendig, Mitglied der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED) oder einer anderen staatlich anerkannten Organisation zu sein, um die Zulassung zu erhalten. Die Berufsausübung war stark reglementiert, und Anwälte mussten sich an die

Kategorie: Recht Tags: Rechtsanwalt DDR Zulassung

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