Wählen dürfen alle Arbeitnehmer des Betriebs ab 16 Jahren; kandidieren und als Betriebsrat teilnehmen dürfen in der Regel nur Volljährige, die dem Betrieb seit mindestens 6 Monaten...
Wer darf sich zur Wahl der JAV aufstellen lassen?
Antwort vomZur Wahl der Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) dürfen sich alle Arbeitnehmer eines Betriebs aufstellen lassen, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Dazu zählen auch Auszubildende, Praktikanten und duale Studenten. Voraussetzung ist, dass sie zum Zeitpunkt der Wahl im Betrieb beschäftigt sind.
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