Wer darf das Grundgesetz ändern?

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Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland kann nur durch den Gesetzgeber geändert werden, was bedeutet, dass sowohl der Bundestag als auch der Bundesrat an dem Änderungsprozess beteiligt sind. Eine Änderung des Grundgesetzes erfordert eine Zweidrittelmehrheit in beiden Kammern. Dies ist in Artikel 79 des Grundgesetzes geregelt. Zudem sind bestimmte Grundsätze, wie die Menschenwürde und die Gliederung des Staates, durch die Ewigkeitsklausel in Artikel 79 Absatz 3 geschützt und dürfen nicht geändert werden.

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