Wer bestellt den Prokuristen in einer Genossenschaft?

Antwort

Bei einer Genossenschaft wird der Prokurist in der Regel vom Vorstand bestellt Der Vorstand hat die Befugnis, Prokura zu erteilen, die dem Prokuristen bestimmte Vertretungs- und Handlungsvollmachten innerhalb der Genossenschaft einräumt. Die genauen Regelungen können jedoch in der Satzung der jeweiligen Genossenschaft festgelegt sein.

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