Wer bestellt den Prokuristen in einer Genossenschaft?

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Bei einer Genossenschaft wird der Prokurist in der Regel vom Vorstand bestellt Der Vorstand hat die Befugnis, Prokura zu erteilen, die dem Prokuristen bestimmte Vertretungs- und Handlungsvollmachten innerhalb der Genossenschaft einräumt. Die genauen Regelungen können jedoch in der Satzung der jeweiligen Genossenschaft festgelegt sein.

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