Wer bestellt Nachlassverwalter, wenn jemand offiziell vermisst gilt, und wann?

Antwort

Wenn jemand offiziell als vermisst gilt, kann ein Nachlassverwalter bestellt werden, um die Vermögensangelegenheiten der vermissten Person zu regeln. Dies geschieht in der Regel, wenn die vermisste Person seit längerer Zeit nicht auffindbar ist und es notwendig ist, den Nachlass zu verwalten, insbesondere wenn es Erben oder Gläubiger gibt, die Ansprüche geltend machen möchten. Die Bestellung eines Nachlassverwalters erfolgt durch das zuständige Nachlassgericht. In Deutschland kann dies auf Antrag von Angehörigen, Erben oder Gläubigern geschehen. Der Antrag kann gestellt werden, wenn die vermisste Person seit mindestens einem Jahr als vermisst gilt oder wenn besondere Umstände vorliegen, die eine sofortige Regelung des Nachlasses erfordern. Das Gericht prüft den Antrag und entscheidet über die Bestellung des Nachlassverwalters.

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