Wem gehören Kinder – den Eltern, dem Staat oder sich selbst?

Antwort

Kinder gehören niemandem im Sinne eines Besitzes. Sie sind eigenständige Menschen mit eigenen Rechten. Eltern haben das Sorgerecht und damit die Verantwortung, das Wohl ihrer Kinder zu schützen und zu fördern. Der Staat hat die Aufgabe, die Rechte und das Wohl der Kinder zu sichern, insbesondere wenn Eltern diese Verantwortung nicht wahrnehmen. Letztlich stehen die Rechte und das Wohl des Kindes im Mittelpunkt, wie es auch in der UN-Kinderrechtskonvention festgelegt ist. Kinder gehören also sich selbst, sind aber zunächst auf Schutz und Fürsorge durch Eltern und Gesellschaft angewiesen.

KI fragen

Verwandte Fragen

Gibt es Bezüge zum Geldsystem im deutschen Grundgesetz?

Im deutschen Grundgesetz gibt es einige Bezüge zum Geldsystem, allerdings werden Details des Geldsystems nicht umfassend geregelt. Die wichtigsten Artikel sind: **Artikel 73 Absatz 1 Nr. 4 GG:**... [mehr]